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LAG Hessen, 06.06.2002 - 11 Sa 505/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Originäres Recht des Insolvenzverwalters, einen Arbeitnehmer von der Pflicht zur Arbeitsleistung freizustellen
- Judicialis
InsO § 209 Abs. 2 Nr. 3
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 14.12.2000 - 16 Ca 441/00
- LAG Hessen, 06.06.2002 - 11 Sa 505/01
Wird zitiert von ...
- LAG Nürnberg, 30.08.2005 - 6 Sa 273/05
Insolvenz - Freistellung des Arbeitnehmers
Zwar schließt sich die Berufungskammer der vom Arbeitsgericht zutreffend zitierten überwiegenden Auffassung an, dass dem Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit nach § 209 InsO ein insolvenzspezifisches Freistellungsrecht eines Arbeitnehmers, für den der Beschäftigungsbedarf entfallen ist, zusteht (umfassend LAG Hamm vom 27.09.2000, 2 Sa 1178/00, NZA-RR 2001, 654; LAG Hamm vom 06.09.2001, 4 Sa 1276/01, AR-Blattei ES 915 Nr. 13; BAG vom 04.06.2003, 10 AZR 586/02, EzA § 209 InsO Nr. 1 unter II.2.a. der Entscheidungsgründe; BAG vom 31.03.2004, 10 AZR 253/03, EzA § 209 InsO Nr. 2; a.A. LAG Hessen vom 06.06.2002, 11 Sa 505/01, zitiert nach juris).Dies ist vom Zweck der Freistellung nicht gedeckt (ähnlich LAG Hessen vom 06.06.2002, a.a.O.; LAG Düsseldorf vom 04.12.2002, 6 Sa 1411/02, zitiert nach juris).